Was ist ein Wahlarzt?
Als Wahlarzt wird ein niedergelassener Arzt bezeichnet, der in keinem Direktvertrag mit der Gebietskrankenkasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger steht.
Es stehen dem Wahlarzt grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten zur Abklärung und Behandlung Ihrer Beschwerden zur Verfügung, die auch ein Kassenarzt hat. Sämtliche Rezepte, Verordnungen etc. werden in gleicher Weise bereit gestellt. Ein Wahlarzt unterliegt nicht den durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen, so dass eine individuelle Betreuung möglich ist.